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Verfassungsgerichtshof: Überblick

Dem Verfassungsgerichtshof obliegt es, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Durch seine Aufgabe als „Grundrechtsgerichtshof“ und seine Zuständigkeit zur Prüfung von Gesetzen und Verordnungen ist er in besonderer Weise dazu berufen, der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung Wirksamkeit zu verschaffen und ihren Bestand zu sichern.

Zur Beachtung der Verfassung sind alle staatlichen Stellen und sonstige Institutionen, die staatliche Funktionen wahrnehmen, verpflichtet. Für den Fall einer (behaupteten) Verletzung der Verfassung durch diese ist der Verfassungsgerichtshof von der Bundesverfassung als jenes Organ eingerichtet, das darüber endgültig zu entscheiden und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen hat. Aus diesem Grund wird er oft als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet.

Der Verfassungsgerichtshof wird grundsätzlich nur auf Antrag tätig. Die Bundesverfassung legt fest, wann der Gerichtshof von wem angerufen werden kann. Die Einzelheiten sind vor allem im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und im Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) geregelt.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Inhalt dieser Website. Die Tätigkeitsberichte informieren darüber hinaus jährlich über die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes.

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