Navigation öffnen
Tisch im Beratungszimmer 2 mit den Baretten der Verfassungsrichterinnen und -richter
Inhalt

Organisation: Überblick

Die Organisation des Verfassungsgerichtshofes, deren Grundzüge im Bundes-Verfassungsgesetz vorgezeichnet sind (Art. 147 B-VG), ist im Wesentlichen im Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) und in der darauf gegründeten Geschäftsordnung geregelt.

Der Verfassungsgerichtshof besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und zwölf weiteren Mitgliedern sowie sechs Ersatzmitgliedern (Art. 147 Abs. 1 B-VG). Unterstützt werden die Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen von einem rund 100 Personen umfassenden Mitarbeiterstab (dem wissenschaftlichen und dem Verwaltungspersonal).

Zum Seitenanfang