Der Verfassungsgerichtshof hat einen Strafbescheid gegen einen Autofahrer als verfassungswidrig aufgehoben, der aufgrund eines sogenannten videogestützten Geschwindigkeits- und Abstandmessgerätes erstellt worden war. Für den Betrieb solcher Geräte gibt es derzeit nämlich keine gesetzliche Grundlage. Verkehrsstrafen unter Anwendung solcher Systeme dürfen daher nicht verhängt werden. Sollen solche Systeme verwendet werden, muss der Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz beschließen.
Entscheidung (PDF 0.1 MB)