Der Verfassungsgerichtshof hat in Zusammenhang mit Agrargemeinschaften folgende Entscheidung getroffen: Die Ansicht der Agrarbehörden, dass – vereinfacht gesagt – Eigentum der Gemeinde beseitigt und vollends in Eigentum der Agrargemeinschaften übergeht, ist nicht richtig. Vielmehr bleibt es Gemeindegut. Dementsprechend ist eine Neuregulierung notwendig, da der Substanzwert für die Gemeinde berücksichtigt werden muss.
Entscheidung (PDF 0.1 MB)