Die Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch Norbert Hofer wurde vom Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen zurückgewiesen. Nur der zustellungsbevollmächtigte Vertreter kann diese Wahl anfechten. Dies ist durch Heinz-Christian Strache auch erfolgt. Das entsprechende Verfahren läuft.
Beschluss (PDF 0.2 MB)