Der Verfassungsgerichtshof hat einen Bescheid aufgehoben, mit dem über einen integrierten, seit dem vierten Lebensjahr in Österreich lebenden Polen ein Aufenthaltsverbot verhängt worden ist. Zwar wurde er wegen Raubes zu einer Haftstrafe verurteilt. Trotzdem, so der Verfassungsgerichtshof, hat die Behörde bei der Erlassung des Aufenthaltsverbotes die Integration des Polen in Österreich nicht genug berücksichtigt.
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