Inhalt 10.10.2005 Der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Personen einer Wohngemeinschaft von der Mitversicherung in der Krankenversicherung ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht sind diskriminierend. zur Entscheidung (PDF 0.1 MB) zur Entscheidung im Anlassfall (PDF 0.1 MB)