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16.12.2009

U 957/09

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Asylgerichtshofes aufgehoben, weil dieser die Frage in dem betreffenden Verfahren des Beschwerdeführers nicht geprüft hat, ob hier tatsächlich eine Ausweisung ausgesprochen werden kann, obwohl dies aufgrund der Unionsbürgerrichtlinie nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen erlaubt ist.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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