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Antrag von SPÖ und FPÖ zum COFAG-Untersuchungsausschuss

22.12.2023

Antragsteller bringen vor, wesentliche Organe seien im Beweisbeschluss nicht enthalten und Mehrheit habe Entscheidung nicht begründet

Nationalratsabgeordnete aus den Reihen der SPÖ und FPÖ – insgesamt ein Viertel der Mitglieder des Nationalrats – haben heute, 22. Dezember, beim VfGH die Feststellung beantragt, dass der Umfang des Beweisbeschlusses des parlamentarischen Geschäftsordnungsausschusses zum COFAG-Untersuchungsausschuss nicht hinreichend sei.

Die Antragsteller bringen vor, dass wesentliche, für die Aufklärung bedeutsame Organe nicht im Beweisbeschluss enthalten und daher nicht zur Vorlage von Akten und Unterlagen im Umfang des Untersuchungsgegenstandes verpflichtet seien, so die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG), die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG), die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und die Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Zudem habe die Mehrheit des Geschäftsordnungsausschusses ihre Entscheidung nicht begründet.

Der VfGH wird voraussichtlich im Jänner 2024 über den Antrag entscheiden. 

(UA 2/2023)

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