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EU-Vertrag von Lissabon: Anträge zurückgewiesen

11.03.2009

G 149/08 ua

Der Verfassungsgerichtshof hat, erneut, Anträge gegen den EU-Reformvertrag zurückgewiesen: Wie schon in einem anderen Verfahren geklärt, kann der EU-Vertrag erst nach Kundmachung angefochten werden. Dies ist derzeit nicht der Fall.

Beschluss (PDF 0.1 MB)
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