Navigation öffnen
Inhalt

Präsident Grabenwarter Festredner bei Jubiläumsfeier des Instituts für Föderalismus

30.06.2025

„Anträge von Landesregierungen gegen Bundesgesetze spielen im Föderalismus eine besondere Rolle“

„Der Verfassungsgerichtshof hat den österreichischen Föderalismus durch eine jahrzehntelange Spruchpraxis geprägt.“ Dabei hätten Anträge von Landesregierungen gegen Bundesgesetze eine besondere Rolle gespielt. Dies stellte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter beim Festakt zum 50-jährigen Bestehen des Instituts für Föderalismus in Innsbruck fest.

Grabenwarter sprach in seiner Festrede mit dem Titel „Verfassungsgerichtsbarkeit im Bundesstaat“ auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu den Grundrechten und die föderalistischen Züge bei der Bestellung von Richtern des VfGH an: Während der Bundesrat heute drei Mitglieder vorschlägt, war in der Stammfassung der Bundesverfassung 1920 vorgesehen, dass je die Hälfte der Richter vom Nationalrat und vom Bundesrat gewählt werden. Ausländische Vorbilder und eine Empfehlung der Venedig-Kommission des Europarates würden nahelegen, dass Verfassungsrichter mit Zweidrittel-Mehrheit vom Parlament bestimmt werden.

VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter beim Festakt zum 50-jährigen Bestehen des Instituts für Föderalismus in Innsbruck (Foto: Land Tirol/Dominik) 


Zum Seitenanfang