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Gesetzesprüfung auf gesamte Erbschaftssteuer ausgeweitet

28.12.2006

B 3391/05

Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, sein Gesetzesprüfungsverfahren auf die gesamte Erbschaftssteuer auszuweiten und es nicht, wie bisher, auf die Frage des Einheitswerts zur Bemessung der Erbschaftssteuer bei Liegenschaften zu beschränken.

Presseinformation (PDF 0.1 MB)

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