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Bilaterales Treffen mit dem Verfassungsgericht der Tschechischen Republik in Brünn

26.11.2025

Gespräche zu Themen wie Fortpflanzungsmedizin sowie Zusammenhang von Zivilrecht und Verfassung

Unter der Leitung von Präsident Christoph Grabenwarter nahmen am 25. November Vizepräsidentin Verena Madner und fünf weitere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes an Arbeitsgesprächen mit ihren tschechischen Amtskolleginnen und ­-kollegen in Brünn teil.

In diesem Rahmen wurde über die Rechtsprechung der beiden Verfassungsgerichte zu Themen wie Sterbehilfe, Fortpflanzungsmedizin oder Ehe für gleichgeschlechtliche Paare diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt des Arbeitsgesprächs betraf den Zusammenhang von Zivilrecht und Verfassung, wobei hier insbesondere der in beiden Staaten unterschiedliche Zugang zum Verfassungsgericht Gegenstand der Diskussion war.

Das tschechische Verfassungsgericht gehört mit dem österreichischen Verfassungsgerichtshof zu den ältesten Verfassungsgerichten der Welt und hatte auch von 2018 bis 2021 den Vorsitz der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte (CECC) inne. 

Präsident Grabenwarter und der Präsident des tschechischen Verfassungsgerichts Josef Baxa 
Präsident Grabenwarter und der Präsident des tschechischen Verfassungsgerichts Josef Baxa


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