Keine verfassungsrechtliche Frage, ob eine in Holland geschlossene Ehe zwischen Homosexuellen auch in Österreich gilt: VfGH weist Beschwerde ab und tritt Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof ab. Gleichzeitig hält der VfGH aber ein „Gebot“ der Gleichbehandlung aller Lebensgemeinschaften fest.
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