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Kärntner Parteienförderungsgesetz verfassungswidrig

09.10.2008

G 255/07

Der Verfassungsgerichtshof hat jene Bestimmung im Kärntner Parteienförderungsgesetz, die die Förderung auf Parteien einschränkt, die mit „mindestens zwei Mitgliedern im Landtag“ vertreten sind, als verfassungswidrig aufgehoben. Es ist unsachlich, dass eine solche Regelung während und für die laufende Gesetzgebungsperiode plötzlich eingeführt wird.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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