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Klinischer Mehraufwand: Anspruch des Landes Tirol gegen den Bund besteht zu Recht

03.03.2011

A 13/09

Der Verfassungsgerichtshof hat heute verkündet, dass der Anspruch des Landes Tirol gegen den Bund in der Auseinandersetzung um den klinischen Mehraufwand zu Recht besteht. Mehr dazu in der Presseinformation.

Presseinformation (PDF 0.1 MB)

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