Klinischer Mehraufwand: Anspruch des Landes Tirol gegen den Bund besteht zu Recht
03.03.2011
A 13/09
Der Verfassungsgerichtshof hat heute verkündet, dass der Anspruch des Landes Tirol gegen den Bund in der Auseinandersetzung um den klinischen Mehraufwand zu Recht besteht. Mehr dazu in der Presseinformation.