Der Verfassungsgerichtshof hat Bestimmungen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) bei Auslandsgeschäften aufgehoben: Der Ausschluss der Vergütung für Private (und Unternehmer, die das Fahrzeug nicht überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt haben) ist unsachlich und daher verfassungswidrig. Die Aufhebung tritt mit 31. 12. 2015 in Kraft.
Entscheidung (PDF 0.7 MB)