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Privathonorare für Spitalsärzte: Regelung inhaltlich zulässlig, Wien überschreitet aber Regelungskompetenz

17.03.2007

G 119/06

Der Verfassungsgerichtshof hat sein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend Privathonorare für Wiener Spitalsärzte abgeschlossen. Die angefochtene Regelung ist aus kompetenzrechtlichen Gründen verfassungswidrig.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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