Privathonorare für Spitalsärzte: Regelung inhaltlich zulässlig, Wien überschreitet aber Regelungskompetenz
17.03.2007
G 119/06
Der Verfassungsgerichtshof hat sein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend Privathonorare für Wiener Spitalsärzte abgeschlossen. Die angefochtene Regelung ist aus kompetenzrechtlichen Gründen verfassungswidrig.