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Verfassungsgerichte fordern von Parlamenten und Regierungen Schutz ihrer Unabhängigkeit ein

25.07.2017

Resolution der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte:  Unabhängigkeit ist Voraussetzung für die Legitimation der Gerichte.

Die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte hat bei ihrem Kongress in Batumi (Georgien) vom 26.-28. Juni 2017 eine Resolution zur „Achtung für die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichte“ verabschiedet. In dem Beschluss, der auf Initiative des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zustande kam, betonen die Vertreter der Gerichte, dass die Legitimität und Wirksamkeit der Verfassungsgerichte „unbedingt“ von ihrer Unabhängigkeit abhingen. Sie riefen daher die Entscheidungsträger in den nationalen Parlamenten und Regierungen auf, „die Verfassung, inter alia, durch die Wahrung und den Schutz der Unabhängigkeit unserer Gerichte und unserer Rechtsprechung zu respektieren, da dies eine unabdingbare und fundamentale Voraussetzung für die ordentliche Arbeit jedes Gerichtes ist“.

In dem Text wird betont, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit ein „Schlüsselelement“ eines Staates sei, der sich zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verpflichte. Die Verfassungsgerichtsbarkeit leiste somit einen „wertvollen Beitrag zur Stabilität dieses Staates“. Es sei dabei auch Sache des Verfassungsgerichts, „den politischen Ermessensspielraum zu definieren, der durch die Verfassung der parlamentarischen Legislative zugestanden wird“.

Legitimität und Wirksamkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit seien dabei abhängig von deren Unabhängigkeit. Nur wenn diese Unabhängigkeit des Gerichts „von allen anderen Staatsorganen, politischen Parteien und weiteren Interessensgruppen besteht und auch so wahrgenommen wird, kann es das Vertrauen aufbauen, das Gerichte im Allgemeinen und ein Verfassungsgericht im Speziellen in einer demokratischen Gesellschaft ausstrahlen müssen“.

Die Verfassungsgerichte selbst  verpflichten sich in der Resolution, „ihre Unabhängigkeit zu erhalten, zu verteidigen und zu stärken, inter alia, indem sie politischer Einflussnahme und allen ungesetzlichen Absichten politischer Behörden standhalten“. Sie seien dabei „ausschließlich an die Verfassung und die Rechtsstaatlichkeit gebunden“.

Die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte (CECC) wurde 1972 gegründet, der österreichische Gerichtshof war Gründungsmitglied. Heute gehören der Vereinigung Verfassungsgerichte und vergleichbare Einrichtungen aus 41 Staaten des Europarates als Vollmitglieder an, dazu kommt ein assoziiertes Mitglied. Die Konferenz tagt alle drei Jahre. 2014 war der österreichische Verfassungsgerichtshof Gastgeber. Der Kongress 2020 findet in der Tschechischen Republik statt.

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