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Situation in Kamerun: Entscheidung des Asylgerichtshofes aufgehoben

27.04.2010

U 3428/09

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Asylgerichtshofes in Zusammenhang mit der Situation in Kamerun als verfassungswidrig aufgehoben. Der Asylgerichtshof stellt zwar fest – und daran hat der Verfassungsgerichtshof keine Zweifel –, dass „Sicherheitskräfte in Kamerun willkürlich und unverhältnismäßig Gewalt anwenden und, dass Misshandlungen und Vergewaltigungen von Häftlingen häufig sind“. Aufgrund dieser (eigenen) Feststellungen hätte der Asylgerichtshof jedoch prüfen müssen, ob für den Beschwerdeführer bei einer Rückkehr nach Kamerun nicht eine Bedrohungssituation vorliegt. Dies hat der Asylgerichtshof unterlassen, seine Entscheidung ist daher verfassungswidrig.  

Entscheidung (PDF 0.1 MB)

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