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Verfassungsgerichtshof regt längere Fristen für Anträge betreffend U-Ausschüsse an

17.10.2018

Vizepräsident Grabenwarter im Verfassungsausschuss: Positive Bilanz über Verwaltungsgerichtsbarkeit und Herausforderung Asylverfahren.

5047 neue Fälle, das entspricht einem Plus von knapp 30 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016, 4719 Erledigungen und eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 140 Tagen: Das sind die Eckdaten des VfGH-Tätigkeitsberichts 2017, den Vizepräsident Christoph Grabenwarter in Vertretung von Präsidentin Brigitte Bierlein am 17. Oktober 2018 im Verfassungsausschuss des Nationalrates präsentierte. Grabenwarter zog aus diesem Anlass eine positive Bilanz über fünf Jahre neue Verwaltungsgerichtsbarkeit und regte an, die Fristen für den VfGH bei Verfahren im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zu verlängern.

Bei den meisten U-Ausschuss-Verfahren ist der VfGH gefordert, „tunlichst binnen vier Wochen“ zu entscheiden. Den Verfassungsgerichtshof stellt diese Frist vor Herausforderungen, müssten den Behörden doch angemessene Fristen zur Stellungnahme eingeräumt und am Gerichtshof selbst die oft komplexen Rechtsfragen eingehend beraten werden.

Dazu komme, dass weiterhin mit parallelen U-Ausschüssen und damit auch mit parallelen Verfahren vor dem VfGH zu rechnen ist. Aktuell etwa sind zu den laufenden U-Ausschüssen (BVT, Eurofighter) bereits drei Anträge eingebracht worden. Ein Antrag (BVT, Aktenvorlage des Justizministeriums) ist bereits entschieden, ein zweiter (BVT, Persönlichkeitsrechte eines Rechtsanwalts, ohne Vier-Wochen-Frist) befindet sich im Stadium des Vorverfahrens, der dritte (Eurofighter, Aktenvorlage der Finanzprokuratur) ist von den Richterinnen und Richtern bereits in Beratung genommen worden.

Als Konsequenz aus diesen Herausforderungen regte Grabenwarter vor den Abgeordneten an, die Frist zu überdenken und zu verlängern, ohne freilich die Effektivität der U-Ausschüsse zu beeinträchtigen.

Die Bilanz der im Jahr 2014 eingerichteten Verwaltungsgerichte fällt aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes durchwegs positiv aus. Sie hätten eine Verbesserung der Qualität der Entscheidungen und eine Beschleunigung der Verfahren gebracht. Die erhoffte Entlastung des VfGH sei aber ausgeblieben. Tatsächlich hat die Zahl der neuen Fälle im Vorjahr mit 5047 erstmals seit dem Jahr 2010 wieder die Schwelle von 5000 Fällen überschritten, für heuer zeichnet sich ein ähnlicher Wert ab. Maßgeblich für diese Entwicklung ist das Asylrecht. Waren im Vorjahr 45 Prozent der Eingaben an den VfGH diesem Bereich zuzuordnen, liegt dieser Anteil heuer bisher bei rund 55 Prozent. Nicht zuletzt dank der gestiegenen Qualität der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Quote der erfolgreichen Beschwerden in diesem Bereich freilich bei nur vier Prozent.

Hinzu kommen vermehrt gesellschaftlich umstrittene Fragen, in denen vom VfGH rasche Entscheidungen über rechtlich komplexe Probleme erwartet werden, wie beim Eherecht, bei großen Verkehrsinfrastrukturprojekten, bei der Mindestsicherung oder beim Pflegeregress. Dennoch konnte der Gerichtshof in den vergangenen Jahren die durchschnittliche Verfahrensdauer auf 140 Tage senken. Im Vergleich zu 2009 entspricht das einer Verkürzung um 100 Tage oder rund 40 Prozent.

Schon derzeit sei die Mehrbelastung nur durch interne Umschichtungen zu bewältigen. Um auch in Zukunft hinreichend kurze Verfahren garantieren zu können, die den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention für eine „angemessenen Verfahrensdauer“ entsprechen, werde der VfGH in den kommenden Jahren mehr Personal benötigen, betonte der Vizepräsident.

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