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Tirol: Absolutes Werbeverbot für Bordelle verfassungswidrig

23.09.2010

G 218/09

Der Verfassungsgerichtshof hat das in Tirol bestehende absolute Werbeverbot für Bordelle als verfassungswidrig aufgehoben. Zwar kann der Gesetzgeber diese Werbung beschränken oder bestimmte Arten dieser Werbung auch verbieten. Ein generelles Werbeverbot für Bordelle ohne Ausnahme widerspricht jedoch der Freiheit der Meinungsäußerung. Der VfGH hat eine Reparaturfrist bis zum 31. Oktober 2011 gesetzt.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)

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