Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass bei der Planung der S 18 Bodensee Schnellstraße die Umweltverträglichkeit (in Hinblick auf die in diesem Gebiet vorkommende Vogelart des Wachtelkönigs) unzureichend geprüft worden ist. Der Trassenverlauf ist daher gesetzwidrig.
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