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Trassenverlauf der S 18 Bodensee Schnellstraße gesetzwidrig

27.06.2006

V 89/02

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass bei der Planung der S 18 Bodensee Schnellstraße die Umweltverträglichkeit (in Hinblick auf die in diesem Gebiet vorkommende Vogelart des Wachtelkönigs) unzureichend geprüft worden ist. Der Trassenverlauf ist daher gesetzwidrig.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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