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VfGH behandelt Imame-Ausweisungen, Ausgabenbremse in SV, Pflegeregress in der Behindertenhilfe sowie Nichtraucherschutz

22.02.2019

Tagesordnung der am 25. Februar 2019 beginnenden Session steht fest.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich in seiner am 25. Februar 2019 beginnenden Session unter anderem mit der Ausweisung von Imamen, der Ausgabenbremse in der Sozialversicherung, dem Pflegeregress in der Behindertenhilfe sowie dem Nichtraucherschutz.

Imame bekämpfen Ausweisungen wegen Auslandsfinanzierung

Türkische Staatsangehörige, die in Österreich tätig waren, bekämpfen ihre Ausweisung beim VfGH. In ihrer Beschwerde erheben sie Bedenken gegen das im Islamgesetz 2015 geregelte Verbot der Auslandsfinanzierung, das ihrer Ausweisung zugrunde liegt.

Die Beschwerdeführer behaupten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden zu sein, da die angefochtenen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes aus 2018 keine hinreichende Begründung dafür enthielten, weshalb die gegen die Beschwerdeführer ausgesprochenen Rückkehrentscheidungen zulässig seien. Ferner machen die Beschwerdeführer die Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes – nämlich des § 6 Abs. 2 IslamG 2015 – geltend. Diese Regelung enthalte lediglich für islamische Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden bzw. ihre Mitglieder das Gebot der Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder im Inland.  Darin liege einerseits eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und andererseits ein verfassungsrechtlich verbotener staatlicher Eingriff in die inneren Angelegenheiten der von der Regelung betroffenen Religionsgesellschaften.

NÖGKK bringt „Ausgabenbremse“ vor VfGH

Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) hat gegen die über alle Sozialversicherungsträger verhängte „Ausgabenbremse“ den VfGH angerufen. Die NÖGKK sieht in dieser einen unzulässigen Eingriff in die Selbstverwaltung der Kasse. Der Antrag richtet sich konkret gegen mehrere Teile des § 716 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Mit der angefochtenen Regelung soll verhindert werden, dass die betroffenen Sozialversicherungsträger vor der geplanten Kassenreform Maßnahmen setzen, die diese Reform erschweren könnten. Gelten soll diese Bestimmung bis Ende März 2019. Bis dahin ist der Spielraum, den die Kassen etwa bei Verträgen mit Ärzten, bei Personalentscheidungen oder auch bei Bauprojekten haben, eingeschränkt.

Nichtraucherschutz wird weiter beraten

Der VfGH wird sich auch mit der Frage beschäftigen, ob die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie verfassungskonform ist oder nicht. Die Wiener Landesregierung, zwei Gastronomiebetriebe und zwei Nichtraucher (Vater und Tochter) haben sich an das Höchstgericht gewandt; sie machen geltend, dass die nunmehrige Rechtslage gegen mehrere Grundrechte – das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, den Gleichheitssatz, den Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie die Erwerbsausübungsfreiheit – verstoße.

Der VfGH hat zu diesem Fall am 5. Dezember 2018 eine mündliche Verhandlung durchgeführt, die Beratungen aber vertagt. Sie sollen nunmehr fortgesetzt werden.

Abschaffung Pflegeregress: Salzburger Behindertengesetz gleichheitswidrig?

Mit 1. Jänner 2018 wurde der Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten – kurz: Pflegeregress – für unzulässig erklärt (§  330a ASVG). Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hält es für gleichheitswidrig bzw. diskriminierend, wenn der (vermögensbezogene) Pflegeregress im Allgemeinen beseitigt worden sei, jedoch in Angelegenheiten der Behindertenhilfe weiterbestehe. Es stellt daher den Antrag auf Aufhebung der Ziffer 3 in § 17 Absatz 2 Salzburger Behindertengesetz 1981.

Zu diesem Fall führt der VfGH am Montag, 4. März 2019, 10.00  Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung durch.

BVT-Ausschuss: Beschwerde von Anwaltskanzlei

Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss betreffend die Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung  („BVT-Untersuchungsausschuss“) haben ein Rechtsanwalt sowie dessen Anwaltskanzlei wegen Verletzung in Persönlichkeitsrechten eine Beschwerde beim VfGH eingebracht. Die Beschwerde zielt zum einen auf die Löschung von dem Anwaltsgeheimnis unterliegenden E-Mails der Kanzlei, die dem Untersuchungsausschuss vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz übermittelt worden sind, zum anderen wendet sie sich gegen die Art der Befragung des Rechtsanwaltes durch den Untersuchungsausschuss.

Weitere Fälle in März-Session

Darüber hinaus beschäftigt sich der VfGH in seiner März‑Session mit einem Gesetzes- und Verordnungs­prüfungsantrag des Verwaltungsgerichts Wien betreffend den Ersatz von Kosten für Schubhaft und mit einem Antrag des Oberlandesgerichts Graz zur Aufhebung von Bestimmungen der Nationalratswahlordnung über den Ausschluss vom Wahlrecht wegen strafgerichtlicher Verurteilung. Weiters wird über die Verfassungsmäßigkeit der elektronischen Kundmachung von Tiroler Flächenwidmungsplänen durch die Landesregierung beraten.

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