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„Bettelverordnung“ Fürstenfeld gesetzwidrig

05.12.2007

V 41/07

Der Verfassungsgerichtshof hat die „Bettelverordnung“ von Fürstenfeld als gesetzwidrig aufgehoben. Das Land Steiermark hat bereits alle „unerwünschten Formen der Bettelei“ (aufdringliches Betteln, Betteln von Minderjährigen) verboten und dafür Strafen vorgesehen. Dadurch, dass die Stadtgemeinde Fürstenfeld zusätzlich ein generelles Bettelverbot per Verordnung beschlossen hat, hat sie ihre Kompetenzen überschritten.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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