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Prüfung der Oö Bauübertragungs-Verordung

12.12.2016

E 1242/2016

Prüfung einer Wortfolge in § 1 der Oö BauübertragungsV idF LGBl 62/2015 betreffend die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei der Gemeinde Unterach am Attersee auf die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (V 1/2017)

Prüfungsbeschluss vom 12. Dezember 2016 (PDF 0.5 MB)

Aufhebung einer rückwirkenden Änderung der Oö Bau-Übertragungsverordnung mangels gesetzlicher Grundlage und wegen prozesshindernden und unzulässigen Eingriffs in ein Verordnungsprüfungsverfahren; Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer die Übertragung von Aufgaben der örtlichen Baupolizei auf eine Bezirksverwaltungsbehörde regelnden Bestimmung der Oö Bau-Übertragungsverordnung wegen Fehlens des Hinweises auf die Antragstellung der Gemeinde in der Kundmachung:

Entscheidung vom 12. Oktober 2017 (V 1/2017 ua)


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