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Prüfung des § 35 Abs 2 und 3 Vlbg RaumplanungsG sowie des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Frastanz

28.06.2017

E 1232/2016

Prüfung des § 35 Abs 2 und 3 Vlbg RaumplanungsG betr die Bewilligung von Ausnahmen vom Bebauungsplan, des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Frastanz hinsichtlich der Umwidmung bestimmter Grundstücke bzw Zulässigerklärung einer Fläche für ein Einkaufszentrum sowie des Gesamtbebauungsplanes 2012 der Marktgemeinde Frastanz (G 135/2017, V 83/2017 ua)

Prüfungsbeschluss vom 28. Juni 2017 (PDF 0.5 MB)

Keine Verfassungswidrigkeit der Regelungen des Vlbg Raumplanungsgesetzes 1996 über die Bewilligung von Ausnahmen vom Bebauungsplan; unterschiedliche verfahrensrechtliche Bestimmungen zur Änderung des Bebauungsplanes und zur Erlassung einer Ausnahmebewilligung sachlich gerechtfertigt; Gesetzwidrigkeit von Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Frastanz hinsichtlich der Umwidmung bestimmter Grundstücke für ein Einkaufszentrum mangels Verständigung der betroffenen Grundeigentümer und wegen Widerspruchs der planlichen Darstellung zu den Vorgaben der Planzeichenverordnung; kein Aufleben früherer Widmungen; Aufhebung des Gesamtbebauungsplanes 2012 im selben Umfang mangels bestehender Flächenwidmung

Entscheidung vom 1. Dezember 2017 (G 135/2017 ua)


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