Prüfung von Wortfolgen in § 1 und § 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20.11.2014 betreffend die Erklärung von Grundflächen zu einer Gemeindestraße (V 259/2021)
Prüfungsbeschluss vom 29. September 2021 (PDF 0.5 MB)
Aufhebung von Wortfolgen einer Verordnung der Landeshauptstadt Linz betreffend die Erklärung von Grundflächen zu einer Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch mangels ausdrücklicher Ausweisung des Aufschließungszwecks in der Verordnung; Gesetzwidrigkeit mangels Feststellung, dass die Straße vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke dient
Entscheidung vom 13. Juni 2022 (V 259/2021)