Prüfung von § 10, § 13b Z 2 sowie Teilen des § 117c ÄrzteG 1998 und der BearbeitungsgebührenV 2014 – übertragener Wirkungsbereich, betreffend die Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr und die Zurücknahme oder Einschränkung der Anerkennung als Ausbildungsstätte durch die Österreichische Ärztekammer (G 157/2019, V 54/2019)
Prüfungsbeschluss vom 11. Juni 2019 (PDF 0.4 MB)
Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des ÄrzteG 1998 betreffend die Übertragung der Zuständigkeit zur Zurücknahme oder Einschränkung der Anerkennung als Ausbildungsstätte auf die Österreichische Ärztekammer mangels Zustimmung der beteiligten Länder; Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich mangels gesetzlicher Grundlage
Entscheidung vom 5. März 2020 (G157/2019, V 54/2019)