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Parteienverkehr

Bitte übermitteln Sie Eingaben zur Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens oder zu einem bereits anhängigen Verfahren (wie z.B. Beschwerden, Äußerungen) bevorzugt elektronisch (mehr dazu hier). Mittels E-Mail können derartige Eingaben nicht rechtswirksam eingebracht werden.

Die Geschäftsstelle ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 15 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet (Akteneinsicht nur nach Terminvereinbarung). 

Dort erhalten Sie das – auch von der Website herunterladbare – Formular für die Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages und die Abgabe eines Vermögensbekenntnisses. Ein derartiger Antrag kann in der Geschäftsstelle auch zu Protokoll gegeben werden. Dafür und für Einsicht in Ihren Akt vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin unter der Nummer + 43 (1) 53 122 8111.

Bürgerservice:

  • Mo 8 bis 13 Uhr
  • Di 8 bis 13 Uhr
  • Mi 8 bis 13 Uhr
  • Do 8 bis 15 Uhr
  • Fr 8 bis 13 Uhr

Die persönliche Abgabe von Schriftstücken ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 15 Uhr möglich.

Andere Anliegen (wie z.B. Ersuchen um Übermittlung einer Entscheidung) können Sie jederzeit per E-Mail (vfgh@vfgh.gv.at) übermitteln. 

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