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„Die Verfassung hat sich seit 1945 immer wieder bewährt, auch in Krisen“

30.09.2020

VfGH begeht 100-Jahr-Jubiläum mit Symposion junger Juristinnen und Juristen (Livestream 30.9. ab 13:30, 1.10 ab 8:30)

Am 1. Oktober 1920, in einer Zeit großer innenpolitischer Spannungen – die Parteien bereiteten sich bereits auf Neuwahlen vor – konnte sich die konstituierende Nationalversammlung dennoch auf eine neue Verfassung für die kaum zwei Jahre alte Republik Österreich einigen. Morgen, Donnerstag, wird das Bundesverfassungsgesetz (B-VG) also 100 Jahre alt. Das B-VG bildet die Grundlage für Österreichs Demokratie und sah als eine – auch international gesehen – große Neuerung erstmals ein Gericht vor, das Gesetze aufheben darf: Der Verfassungsgerichtshof als unabhängige Prüfinstanz und Hüter der Verfassung war geschaffen. 

Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, würdigt das B-VG: „In der Ersten Republik war der Verfassung nur geringer Erfolg beschieden. 1933 wurden das Parlament und der Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet. Es folgte die Katastrophe des Nationalsozialismus. Seit 1945 hat sich die Verfassung aber immer wieder bewährt. Gerade die letzten zehn Jahre haben gezeigt, dass sie ein guter Rahmen ist, um unser Gemeinwesen durch Krisen zu bringen.“ 

Die aus Anlass des Verfassungsjubiläums geplanten Veranstaltungen mussten aufgrund der  Maßnahmen gegen das Corona-Virus adaptiert werden. Bereits im Frühjahr und im Sommer 2020 hielten Experten einige Vorträge, die sich mit der Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit und mit der aktuellen Rolle des Verfassungsgerichtshofes befassten. Anstelle eines offiziellen Festaktes mit den Vertretern aller obersten Organe und internationalen Gästen findet am heutigen Mittwoch und morgen, Donnerstag, ein Symposion mit dem Titel „Verfassungsgerichtsbarkeit in der Zukunft – Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit“ statt, an dem renommierte jüngere Juristinnen und Juristen Vorträge vor den Mitgliedern und Mitarbeitenden des Gerichtshofes halten. 

Festakt und Wanderausstellung auf 2021 verschoben – Neuer Kurzfilm zu 100 Jahre Verfassung 

Auch wenn die offizielle Feier nicht wie geplant stattfinden könne: „Der 1. Oktober ist ein großer Tag für die Verfassung und den VfGH. Dass aus diesem Anlass die Zukunft der Wissenschaft über die Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit nachdenkt, hätte die Schöpfer der Bundesverfassung, die vor 100 Jahren mit der Einführung einer selbständigen Verfassungsgerichtsbarkeit einen mutigen und zukunftsweisenden Schritt gesetzt haben, sicher gefreut“, ist Verfassungsrichter Michael Holoubek, der das Symposion mit konzipiert hat, überzeugt. 

Eine der Vortragenden, Anna Katharina Struth, betont: „Die Verfassung stellt wichtige Regeln sowohl für die Menschen in Österreich als auch für das Zusammenspiel der am politischen Prozess Beteiligten auf. Aus den gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen, technischen, politischen und sonstigen Entwicklungen ergeben sich regelmäßig neue Fragen. Für junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter ist es eine besondere Herausforderung, an diesem Diskussionsprozess teilzuhaben und dabei zu sehen, dass die Antworten aus der Verfassung gefunden werden können.“

Das Symposion ist heute ab 13:30 Uhr bzw. morgen, Donnerstag, ab 8:30 über einen Link auf der Webseite des VfGH zu sehen (LIVESTREAM). Die einzelnen Beiträge sind danach auf dem You Tube-Kanal des VfGH abrufbar. 

Im Rahmen der Initiative „Verfassung macht Schule“ werden schließlich zwei Container mit einer Ausstellung über die Verfassung in ganz Österreich zu sehen sein. Wegen der Pandemie wird diese Wanderausstellung auf das Frühjahr 2021 verschoben. Auch die für den Festakt geplanten Vorträge werden in gesonderten Veranstaltungen im Jahr 2021 nachgeholt werden.

Ab sofort ist hingegen der Kurzfilm „100 Jahre Verfassung und Verfassungsgerichtshof“ zu sehen:

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