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Aktuelle Familiensituation nicht geprüft: Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) verfassungswidrig

26.02.2007

B 1802/06
B 1803/06

Der Verfassungsgerichtshof hat einen Bescheid des UBAS als verfassungswidrig aufgehoben, weil die Behörde über Jahre hinweg in dem Verfahren keine Ermittlungstätigkeit gezeigt hat. Es muss jedoch die aktuelle Familiensituation geprüft werden.  

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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