Inhalt Anträge islamischer Vereine gegen Islam-Gesetz aus formalen Gründen unzulässig 04.03.2016 G 370/2015 ua Angesichts der vielfältigen Tätigkeiten ist nicht gesagt, ob überhaupt in jedem Fall eine Auflösung des Vereines erfolgen muss. Beschluss (PDF 0.3 MB)