Inhalt Anträge islamischer Vereine gegen das Islam-Gesetz aus formalen Gründen unzulässig 04.03.2016 G 370/2015 ua Angesichts der vielfältigen Tätigkeiten ist nicht gesagt, ob überhaupt in jedem Fall eine Auflösung des Vereines erfolgen muss. Presseinformation (PDF 0.1 MB)