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Anträge islamischer Vereine gegen das Islam-Gesetz aus formalen Gründen unzulässig

04.03.2016

G 370/2015 ua

Angesichts der vielfältigen Tätigkeiten ist nicht gesagt, ob überhaupt in jedem Fall eine Auflösung des Vereines erfolgen muss.

Presseinformation (PDF 0.1 MB)
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