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Asylgesetz: Anträge des Unabhängigen Bundesasylsenates zurück- bzw. abgewiesen

17.03.2005

G 78/04 ua

Der Verfassungsgerichtshof hatte sich auf Antrag des Unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) erneut mit dem Asylgesetz zu beschäftigen. Der Verfassungsgerichtshof hat zum Asylgesetz bereits ein Gesetzesprüfungsverfahren durchgeführt und das Asylgesetz teilweise als verfassungswidrig erklärt. Die nunmehrigen Anträge des UBAS wurden jedoch zurück- bzw. abgewiesen. 

zur Entscheidung (PDF 0.2 MB)
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