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Auslieferung an die USA: Behandlung der Beschwerde abgelehnt

18.04.2012

B 322/12

Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung der Beschwerde eines Ehepaares gegen die Auslieferung an die USA abgelehnt. Die Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung ist Sache der ordentlichen Gerichte. Spezielle Verfassungsfragen haben sich nicht gestellt. Die Beschwerde wurde an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten. Die vom Verfassungsgerichtshof zunächst gewährte Aussetzung der Auslieferung (aufschiebende Wirkung) gilt somit nicht mehr.  

Beschluss (PDF 0.2 MB)

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