Ausschluss gleichgeschlechtlicher Personen einer Wohngemeinschaft von Mitversicherung ist verfassungswidrig
10.10.2005
G 87–88/05 ua
Der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Personen einer Wohngemeinschaft von der Mitversicherung in der Krankenversicherung ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht sind diskriminierend.