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Ausschluss gleichgeschlechtlicher Personen einer Wohngemeinschaft von Mitversicherung ist verfassungswidrig

10.10.2005

G 87–88/05 ua

Der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Personen einer Wohngemeinschaft von der Mitversicherung in der Krankenversicherung ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht sind diskriminierend. 

Presseinformation (PDF 0.1 MB)

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