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Ausschluss von Eignungsprüfung für spanischen „Abogado“: Bescheid aufgehoben

13.03.2008

B 1098/06

Der Verfassungsgerichtshof hat einen Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte aufgehoben. Er sah vor, einen Österreicher, der in Spanien als „Abogado“ (Rechtsanwalt) tätig ist, nicht zur Anwaltsprüfung zuzulassen, weil ihm die nach österreichischem Recht „praktische Verwendung“ fehle, er verfüge daher über „keine beruflichen Kenntnisse“. Diese Auffassung trifft jedoch nicht zu.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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