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Ausschreibung der Funktion des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des VfGH ist erfolgt 

11.03.2020

Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 11. März 2020. Bewerbungsfrist bis 10. April 2020


Der Bundeskanzler hat die seit 19. Februar 2020 nicht besetzte Stelle des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist läuft bis 10. April 2020. 

Die Ausschreibung wurde am Mittwoch, 11. März, im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Die Bundesregierung ist nach der Angelobung von Vizepräsident Christoph Grabenwarter zum Präsidenten zuständig für die Nominierung eines neuen Vizepräsidenten/einer neuen Vizepräsidentin. Die Ernennung obliegt dann dem Bundespräsidenten.

Die Voraussetzungen für Bewerbungen sind in Art. 147 Abs. 2 bis 5 B-VG geregelt.

 

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