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Ausschreibung der Funktion des Präsidenten/der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes erfolgt

03.07.2019

Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 2. Juli 2019. Bewerbungsfrist bis 2. September 2019.

Die Bundeskanzlerin hat die seit 3. Juni 2019 nicht besetzte Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes zur Nachbesetzung ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist läuft bis 2. September 2019. 

Die Ausschreibung wurde am Dienstag, 2. Juli 2019, im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Die Bundesregierung ist nach dem Ausscheiden von Präsidentin Brigitte Bierlein zuständig für die Nominierung eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin. Die Ernennung obliegt dann dem Bundespräsidenten.

Die Voraussetzungen für Bewerbungen sind in Art. 147 Abs. 2 bis 5 B-VG geregelt.

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