Der Verfassungsgerichtshof hat sein Verordnungsprüfungsverfahren betreffend Ortstafeln Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf abgeschlossen. Die BH Völkermarkt muss die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln veranlassen. Eine Verordnung der Bundesregierung ist dafür keine Voraussetzung.
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