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Berechnung der Witwenpension nicht verfassungswidrig

11.03.2010

G 228/09

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Berechnungsweise der Witwenpension nicht verfassungswidrig ist. Der Oberste Gerichtshof hatte an den VfGH gestellt, die entsprechenden Bestimmungen aufzuheben. 

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