Der Verfassungsgerichtshof hat – nach einem entsprechenden Antrag des Verwaltungsgerichtshofes – entschieden: Berufsfotografen sind kein „reglementiertes Gewerbe“ mehr. Jene Passage der Gewerbeordnung, die die Reglementierung vorsah, wurde als wegen Verletzung des Rechts auf Freiheit der Erwerbsbetätigung als verfassungswidrig aufgehoben.
Entscheidung (PDF 0.3 MB)