Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde eines Steuerberaters gegen die Pauschalierung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft abgewiesen. Im Fall dieses Steuerberaters geht es laut Einkommensbescheid, gegen den sich die VfGH-Beschwerde richtete, ausschließlich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Einkünfte aus Land- und Forstwirschaft spielen hingegen keine Rolle. Daher wurde die Beschwerde abgewiesen.
Entscheidung (PDF 0.2 MB)