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Beschwerde eines Steuerberaters gegen Pauschalierung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft abgewiesen

09.10.2012

B 539/12

Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde eines Steuerberaters gegen die Pauschalierung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft abgewiesen. Im Fall dieses Steuerberaters geht es laut Einkommensbescheid, gegen den sich die VfGH-Beschwerde richtete, ausschließlich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Einkünfte aus Land- und Forstwirschaft spielen hingegen keine Rolle. Daher wurde die Beschwerde abgewiesen.

Entscheidung (PDF 0.2 MB)

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