Der Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung im Börsegesetz aufgehoben. Diese sieht vor, dass Unternehmen, deren Geschäftsleiter wegen Marktmanipulation verurteilt worden sind, automatisch von der Börsemitgliedschaft ausgeschlossen sind. Diese Regelung greift in das Recht auf Erwerbsfreiheit ein und ist zudem gleichheitswidrig: diese Automatik lässt es nämlich nicht zu, auf die Umstände eines konkreten Falles Rücksicht zu nehmen.
Entscheidung (PDF 0.2 MB)