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Bestimmung im Wiener Behindertengesetz aufgehoben

09.03.2005

G 137/04

„Taschengeld“ für behinderte Personen in Heimen zu Unrecht für Kostenersatz herangezogen: Behinderten muss auch im Falle eines Heimaufenthaltes eine selbst bestimmte Disposition bei der Befriedigung ihrer spezifischen Bedürfnisse im Rahmen dieses Taschengeldes ermöglicht werden. 

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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