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Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes verfassungswidrig („Wertpapierdeckung“)

06.10.2006

G 48/06

Der Verfassungsgerichtshof hat Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes aufgehoben. Sie sehen vor, dass Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen durch Wertpapiere zu besorgen sind. Diese Verknüpfung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Bei genauerer Prüfung, so der Verfassungsgerichtshof, werde dafür nur das Argument „Belebung des Kapitalmarktes“ schlagend. Dies sei nicht ausreichend.

zur Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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