Navigation öffnen
Inhalt

Bettelverbot in Wien: Antrag als unzulässig zurückgewiesen

12.10.2012 $cms.page.tags.zahl

Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag einer Bettlerin, das Bettelverbot in Wien aufzuheben, als unzulässig zurückgewiesen. Die Behauptung, sie dürfe aufgrund des Wiener Bettelverbotes nicht mehr betteln, trifft nämlich nicht zu. Die Regelung in Wien bedeutet nämlich kein „absolutes Bettelverbot“. Die „stille Bettelei zur Überbrückung einer Notlage“ ist, wie es in dem Beschluss des VfGH heißt, weiterhin erlaubt.

Beschluss (PDF 0.2 MB)

Haupttext

Zum Seitenanfang