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Burgenländischer Grundverkehr: Kriterium „Multifunktionalität“ aufgehoben

17.06.2008

G 187/08

Der Verfassungsgerichtshof hat in Zusammenhang mit dem burgenländischen Grundverkehr das Kriterium „Multifunktionalität“ als verfassungswidrig aufgehoben. Es liegt nicht in der Kompetenz des Landesgesetzgebers, ein solches Kriterium festzulegen. Im Gegensatz etwa zum Kriterium „ökologische Verträglichkeit“ ist die „Multifunktionalität“ nämlich keine unerlässliche Voraussetzung für einen lebensfähigen Bauernstand.

Entscheidung (PDF 0.1 MB)
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