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Delegation aus Tschechien besucht VfGH

07.05.2019

Die Verfassungsgerichte Tschechiens und Österreichs sind nicht nur die ältesten ihrer Art weltweit – man pflegt auch intensiven und regelmäßigen Kontakt.

Die Vertreter des tschechischen und des österreichischen Verfassungsgerichts bei einer der Arbeitssitzungen im VfGH 

Zu mehreren Fachgesprächen und einem intensiven Arbeitsprogramm fand sich eine Abordnung des Verfassungsgerichts der Republik Tschechien auf Einladung von VfGH-Präsidentin Dr. Brigitte Bierlein Anfang Mai im Verfassungsgerichtshof ein. Im Rahmen des ersten Fachgesprächs stand der Themenkomplex „Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie – Die Rolle der Verfassungsgerichte“ auf der Tagesordnung. Den Auftakt bildeten Kurzreferate des tschechischen Verfassungsgerichts-Präsidenten Dr. Pavel Rychetský, im Amt seit August 2003 und Träger der höchsten Auszeichnung des tschechischen Anwaltsverbandes, der Antonín Randa-Medaille,  sowie von VfGH-Vizepräsident Prof. DDr. Christoph Grabenwarter. 

Der VfGH-Vizepräsident würdigte in seinem Referat die beiden Gerichte als „Vorbilder für andere, wenn es darum geht, in Zukunft Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu sichern“. In der Verbindungsfunktion seien Verfassungsgerichte „gleichsam das Bindeglied zwischen nationalem und europäischem Recht. Sie entscheiden letztverbindlich über Verfassungsfragen, sind maßgeblicher Bezugspunkt für europäische Gerichtshöfe aber auch andere Organe der Europäischen Union“. Sie seien umgekehrt gehalten, neues Fallrecht und neue Praxis aus dem europäischen Recht im innerstaatlichen Recht oft als erste anzuwenden, so Prof. Grabenwarter. 

Das zweite Fachgespräch widmete sich mit Kurzreferaten des tschechischen Verfassungsrichters Dr. Tomáš Lichovník, Gerichtsmitglied seit Juni 2014, sowie des österreichischen Verfassungsrichters Dr. Christoph Herbst dem „Verhältnis zwischen Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten: Kooperation oder Rivalität?“. Der österreichischen Delegation gehörten weiters die Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter, Dr. Johannes Schnizer, Prof. Dr. Georg Lienbacher sowie Dr. Michael Rami an. Im Rahmen der regelmäßigen Kontakte der beiden Gerichte hatte eine Delegation des VfGH mit Vizepräsident Prof. Grabenwarter 2018 an der Vorkonferenz für den XVIII. Kongress der CECC sowie einer Konferenz „Our Beginnings: Hans Kelsen’s Heirs“ in Prag teilgenommen.

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